Bundesminister Karl-Heinz Funke

Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger!

Nach langjährigen, intensiven Beratungen haben sich der Deutsche Bundestag und der Bundesrat im März 1998 auf einen Kompromiß zur Weiterentwicklung des Tierschutzgesetzes geeinigt. Nicht nur der Tierschutz in Deutschland ist damit ein Stück vorangekommen, es wurde auch ein wichtiger Beitrag zur EU-weiten Harmonisierung der Tierschutzvorschriften geleistet.

Die neuen Bestimmungen sind das Ergebnis sorgfältiger Abwägung zwischen dem Schutz der Tiere und den Ansprüchen des Menschen an die Tiernutzung. Es liegt in der Natur eines solchen Kompromisses, daß nicht alle Beteiligten und Betroffenen vollauf zufrieden sind, gerade bei einem so kontrovers diskutierten Thema wie dem Tierschutz.

Das neue Tierschutzgesetz enthält für jeden Tierhalter wichtige Grundsätze sowie konkrete Ge- und Verbote. Voraussetzung für deren Beachtung und Anwendung sind ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten des Menschen im Hinblick auf eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des in seiner Obhut stehenden Tieres. Daher wurde im neuen Gesetz der Personenkreis, der im Umgang mit Tieren Sachkunde nachweisen muß, erheblich ausgeweitet, ebenso der Katalog der Tätigkeiten, für die eine tierschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Die Forderung nach angemessenen Kenntnissen und Fähigkeiten zieht sich daher auch wie ein roter Faden durch die Bestimmungen des novellierten Tierschutzgesetzes.

Vollzug und Überwachung der tierschutzrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der nach Landesrecht zuständigen Behörden. Da deren Verwaltungserfahrungen das novellierte Tierschutzgesetz maßgeblich mitgeprägt haben, gehe ich davon aus, daß die neuen Bestimmungen rasch und effektiv umgesetzt werden.

Das Hauptanliegen der Tierschutzpolitik der neuen Bundesregierung wird es sein, den Schutz der Tiere in das Grundgesetz aufzunehmen. Außerdem wollen wir, um die wichtigsten Vorhaben zu nennen, die Haltungsbedingungen für Tiere im Bereich der Landwirtschaft weiter verbessern und die Transportzeiten für landwirtschaftliche Nutztiere nochmals verkürzen.

 

Unterschrift, Bundesminister Karl-Heinz Funke

(Karl-Heinz Funke)
Bundesminister für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten

 

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